Baurecht
Gesetze und Verordnungen
| Ein kurzer Überblick über wichtige Gesetze die fast jedes Bauvorhaben tangieren. Für den Baubereich relevante Gesetze sind insbesondere das Werkvertrags- und Kaufrecht, sowie die Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Für Bauträger und Maklerverträge gelten weiterhin die Bestimmungen der MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung). |
| Auszug aus der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) Der Bauherr hat zur Durchführung, Überwachung und Ausführung eines genehmigungs-, oder kenntnisgabepflichtigen Bauvorhabens einen geeigneten Planverfasser, geeignete Unternehmer und nach Maßgabe des Absatzes 3 einen geeigneten Bauleiter zu bestellen. Dem Bauherrn obliegen die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Anzeigen an die Baurechtsbehörde (§42 Abs.1 LBO). Für die Errichtung von Gebäuden, die der Baugenehmigung oder Kenntnisgabe bedürfen, darf als Planverfasser für die Bauvorlagen nur bestellt werden, wer die Berufsbezeichnung "Architektin" oder "Architekt" führen darf (§43 Abs.3 Nr.1 LBO). Beispiele wichtiger Gesetze im Baubereich:
Die vollständigen Gesetzestexte finden Sie zu Ihrer Information in der Rubrik "Downloads" |
Ferner eine Vielzahl von Urteilen und Kommentaren zu Gesetzestexten und deren Anwendung bzw. Interpretationen, Ausführungsverordnungen (AVO) und Durchführungsverordnungen, Verbraucherschutzgesetz, AGB-Gesetz usw. |




